
Meldestellen-Beauftragte nach HinSchG - ab 250 €
Erfüllen Sie die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes mit unserer Expertise als Externe Meldestellenbeauftragte.
Schützen Sie Ihr Unternehmen.
Wir als Ihre anonyme Meldestelle
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verlangt von Unternehmen und Organisationen, eine interne Meldestelle für Whistleblower einzurichten, wobei die Einrichtung einer solchen Stelle durch die Beauftragung einer fachkundigen externen Person erfolgen kann.
Anonymer Meldeweg
Ein anonymer Meldeweg ermöglicht es Hinweisgebern, vertraulich und ohne Offenlegung ihrer Identität Missstände zu melden. Dies schützt sie vor potenziellen Repressalien und fördert eine offene Kommunikationskultur im Unternehmen.
Verschlüsselter Datentransfer
Verschlüsselter Datentransfer gewährleistet die sichere Übermittlung sensibler Informationen, indem er Daten vor unbefugtem Zugriff während der Übertragung schützt. Dies ist essenziell, um die Vertraulichkeit und Integrität der gemeldeten Informationen zu bewahren.
Fristgerechte Bearbeitung
Eine fristgerechte Eingangsbestätigung innerhalb von 7 Tagen stellt sicher, dass Hinweisgeber schnell über den Empfang ihrer Meldung informiert werden. Dies fördert Transparenz und Vertrauen im Meldeprozess.

Wir unterstützen ganzheitlich
Neben einer benutzerfreundlichen Meldeplattform bieten wir auch individuelle Beratung durch persönliche Ansprechpartner. Zusätzlich sorgen wir für regelmäßige Schulungen und Updates zu relevanten Rechtsänderungen, um Ihre Compliance sicherzustellen. Unsere Dienstleistungen garantieren eine vertrauliche und professionelle Handhabung aller Meldungen.
Anonymer Meldeweg
Verschlüsselte Übermittlung
Chat-Funktion
Eingangsbestätigung fristgerecht innerhalb von 7 Tagen
Was ist das Hinweisgeber- schutzgesetz (HinSchG)?
In Deutschland bildet das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eine wesentliche gesetzliche Basis, die Personen, die auf Missstände oder illegale Aktivitäten innerhalb von Organisationen aufmerksam machen, Schutz bietet. Das Hauptziel dieses Gesetzes ist es, Whistleblower vor negativen Rückwirkungen zu schützen und sicherzustellen, dass ihre Meldungen angemessen bearbeitet werden.

Häufige Fragen zu Meldestellen-Beauftragte nach HinSchG
Wer braucht Meldestellen-Beauftragte nach HinSchG?
- Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern,
- Behörden mit mindestens 50 Mitarbeitern,
- Gemeinden mit einer Bevölkerung von über 10.000 Einwohnern.
Ab dem 17. Dezember 2023 wird diese Anforderung auf Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern ausgeweitet, wobei auch Teilzeitkräfte und freie Mitarbeiter in die Mitarbeiterzahl einbezogen werden.
Welche Pflichten gibt es beim Hinweisgebersystem?
Beim Hinweisgebersystem haben Unternehmen und Behörden die Pflicht, sichere und diskrete Meldekanäle einzurichten, die es ermöglichen, Verstöße vertraulich zu melden. Sie müssen auch sicherstellen, dass Whistleblower vor Repressalien geschützt werden, die Identität des Hinweisgebers schützen und die eingehenden Meldungen umgehend und unparteiisch untersuchen. Zudem sind sie verpflichtet, regelmäßig über die Wirksamkeit des Systems zu berichten und dieses bei Bedarf anzupassen.
Welche Nachteile haben interne Meldestellen?
Unternehmen haben die Möglichkeit, intern eine Meldestelle einzurichten und deren Verantwortlichkeiten einer Person zu übergeben, die bereits andere Aufgaben im Unternehmen wahrnimmt, wie etwa die Führung der Compliance-, Personalabteilung oder die Rolle des Datenschutzbeauftragten. Jedoch könnte das breite Aufgabenspektrum dieser Stelle zu potenziellen Interessenskonflikten führen, insbesondere wenn diese Person mehrere Funktionen innehat. Es ist daher entscheidend, vorab sorgfältig zu evaluieren, welche Mitarbeiter für die Annahme und Bearbeitung von Meldungen geeignet sind und ob dabei Interessenskonflikte entstehen könnten. Eine Alternative bietet die Auslagerung dieser Aufgaben an einen externen Dienstleister, um solche Konflikte zu vermeiden.
Welche Meldewege gibt es als Whistleblower nach dem Hinweisgeberschutzgesetz?
Berichte über mögliche Verstöße können auf verschiedenen Wegen eingereicht werden, darunter telefonisch, per E-Mail, Brief, persönlich oder über ein spezielles Whistleblowing-Portal. Wir werden Ihre spezifischen Umstände eingehend mit Ihnen erörtern, um eine maßgeschneiderte Lösung für Ihr Unternehmen zu entwickeln.
Wie teuer sind Bußgelder für die Nichteinhaltung?
Wenn Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen zur Einrichtung einer internen Meldestelle nicht korrekt umsetzen, können sie mit Geldstrafen von bis zu 20.000 € konfrontiert werden. Weitere Bußgelder können bis zu 50.000 € erreichen. Außerdem ist es möglich, dass Geschäftsführer persönlich zur Verantwortung gezogen werden und mit ihrem Privatvermögen haften.
Welche Meldungen können eingehen?
- Strafrechtlich relevante Verstöße,
- Bußgeldrelevante Verstöße, insbesondere wenn die betreffende Regelung dem Schutz von Leben, Gesundheit oder den Rechten der Beschäftigten bzw. deren Vertretungen dient,
- Weitere Verstöße gegen Bundes- oder Landesgesetze sowie direkt anwendbare Rechtsakte der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft.
- Darüber hinaus gehören zu den meldepflichtigen Verstößen:
- Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung;
- Anforderungen bezüglich Produktsicherheit und -konformität;
- Bestimmungen zur Verkehrssicherheit;
- Umweltschutzvorschriften;
- und viele weitere.